Unsere Leistungsangebot:
Familienleistungsausgleich in Kooperation mit dem Ostdeutschen Sparkassenverband
Ein zweiter Bestandteil unseres Konzeptes ist der Familienleistungsausgleich. Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes sowie für die Familienförderung.
Mit der Einführung der neuen Familienförderung 2002 stehen Ihren Beschäftigten Steuerermäßigungen und Freibeträge zur Verfügung. Die Analyse und Prüfung der Ansprüche jedes Einzelfalls sind sehr komplex und aufwändig.
Wir unterstützen Sie bei folgenden Aufgaben:
- Ermittlung der Anspruchsvoraussetzungen gemäß Einkommenssteuergesetz (EStG)
- Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen zur Weiterzahlung des Kindergeldes für über 18jährige Kinder (§§ 32, 63, 64 EStG)
- Überprüfung der laufenden Kindergeldfälle in gemäß DA-Ü festgelegten Zeiträumen
- Bearbeitung von Einsprüchen und Bußgeldbescheiden
- Vorbereitung schriftlicher Anfragen an die bezugsberechtigten Beschäftigten
- Festsetzung, Ablehnung und Aufhebung des Kindergeldes
- Übernahme der Festsetzungsergebnisse in die Gehaltsabrechnung
- Anlage von Kindergeldakten
- Regelmäßigen und sachgerechten Archivierung der personenbezogenen Unterlagen
- Unterstützung bei Prüfungen der Daten durch Dritte (Finanzamt)